Beschreibung
Gebrauchsanweisung: Einzeln über nicht brennbare Oberflächen verwenden. Nicht auf Personen richten. Oben anzünden. Mindestabstand zu brennbaren Materialien 1m. Abgabe an Personen unter 12 Jahre verboten! Abgabe nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt! Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben werden (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Der Vertrieb ist auch außerhalb von Verkaufsräumen sowie an Kiosken und im Reisegewerbe erlaubt (§22 (1) und (3) 1.SprengV).